Datenschutzerklärung

In einer Fußpflegepraxis hat Datenschutz eine hohe Priorität: personenbezogene und besonders sensible Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten sind nach DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und BDSG besonders schützenswert. Die Praxis muss nur die für die Behandlung notwendigen Daten erheben, die Betroffenen über Zweck, Rechtsgrundlage und Speicherdauer informieren und bei Bedarf eine ausdrückliche Einwilligung einholen (z. B. für Fotos). Technische und organisatorische Maßnahmen wie Zugangsbeschränkungen, regelmäßige Backups, verschlüsselte elektronische Akten und sichere Entsorgung von Papierakten sind Pflicht, ebenso wie Auftragsverarbeitungsverträge mit IT-Dienstleistern (Terminsoftware, Abrechnungsdienste). Mitarbeitende sind zur Verschwiegenheit zu verpflichten und sollten in Datenschutzbestimmungen geschult werden. Patientinnen und Patienten haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit; Beschwerden können an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde gerichtet werden. Eine datensparsame Praxisführung, klare Dokumentation und transparente Informationspolitik stärken Vertrauen und reduzieren rechtliche Risiken.

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